Bestandsdatenerhebung: Daten bitte melden!
Inventory data collection: Please report data!
Ab sofort können die Vereine in NRW ihre Bestandserhebung für das Jahr 2022 wieder online an den Landessportbund NRW melden. Die Erfassung der Daten ist bis zum 28. Februar 2022 möglich. Gerade in diesem Jahr ist die Erhebung der Mitgliederzahlen besonders wichtig, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Sportorganisationen auch anhand von Mitgliederzahlen dokumentieren zu können. Darüber hinaus ist die Erfassung der Daten sowohl aus allgemeinen statistischen Gründen erforderlich als auch notwendig, um Grundlagen für die Erhebung von Beiträgen und Gebühren zu erhalten. Gleichfalls kann ein Verein nur Fördermittel oder Zuschüsse des LSB NRW bzw. des Landes NRW erhalten, wenn die Vereine ihre Mitgliederzahlen bis zum angegebenen Datum gemeldet haben. Falls Vereine nicht melden, werden für die Bestandserhebung die Zahlen aus dem Vorjahr übernommen. Dann besteht für den jeweiligen Verein keine Möglichkeit, Fördermittel bzw. Zuschüsse für das Jahr 2022 zu beantragen.
Impfung: Informaterial in mehreren Sprachen
Vaccination: information material in several languages
Informationen zur Corona-Impfung in verschiedenen Sprachen stellen das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Vereinen bereit. Sie wollen die Impfkampagne unterstützen? Dann nutzen und verbreiten Sie gerne folgende Materialien:
- „Advertorial Auffrischungsimpfung“ zur Verwendung auf Ihrer Website oder Ihren Social-Media-Kanälen, aber auch als Ausdruck als Poster
- „Motive Auffrischungsimpfung & Zögerliche“ zur Bewerbung der Booster-Impfung und zum Entkräften von Impfmythen – in deutscher und in fremdsprachigen Varianten
- „Unterlagen zur Impfung in verschiedenen Sprachen“ wie das Aufklärungsmerkblatt und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoffe
Unter folgendem Link können Sie die Materialien in mehreren Sprachen herunterladen:
https://filebox.s-f.family/fl/
Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf der Website www.zusammengegencorona.de.
Unterstützung für den SomVerein
Support for the SomVerein
Ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk konnte der Kreissportbund Siegen-Wittgenstein dem neu gegründeten SomVerein bereiten. Seit knapp einem Jahr setzt sich der Verein für die Integration von Menschen aus Somalia in die deutsche Gesellschaft ein. Der Schwerpunkt liegt dabei aktuell auf der Arbeit mit geflüchteten Jugendlichen, denen der Verein ein regelmäßiges offenes Fußballangebot bereit stellt – seit einigen Wochen auch erstmals für den Winter in einer Sporthalle. Als „Starthilfe“ für dieses tolle ehrenamtliche Projekt überreichte KSB-Vorsitzender Ottmar Haardt dem Verein eine Tasche mit gespendeten Fußballschuhen, zwei Bälle, einen Satz Leibchen und einen Eiskoffer für die Erstversorgung in der Halle.
23 neue Übungsleiter*innen ausgebildet
Allen Grund zum Jubeln hatten am Wochenende 23 neu ausgebildete Übungsleiter*innen in der Siegener Jahnhalle. Nach vier Monaten Ausbildung durch den Kreissportbund Siegen-Wittgenstein, mit insgesamt 120 Lerneinheiten an den Wochenenden, absolvierten die „Neuen“ am Samstag und Sonntag ihre „Gesellenstücke“ in der Jahnhalle – eigenständig geplante und durchgeführte Einheiten. Nach den erfolgreichen Prüfungen haben alle nun die Lizenz „Übungsleiter*in C Breitensport – sportartübergreifend“ erworben. Die Übunsgleiter-Lizenz des Landessportbundes NRW vermittelt methodische und didaktische Kompetenzen sowie grundlegende Kenntnisse in Anatomie und Trainingslehre, die man als gute Basis auf jede Sportart anwenden kann. So begegneten sich auch dieses Jahr wieder jüngere und ältere Teilnehmer*innen aus gänzlich unterschiedlichen Sportarten im Lehrgang – eine Mischung, die jede Menge neue Erfahrungen bringt und hilft, die Sichtweise auf eigene Sportstunden zu erweitern. Der nächste Ausbildungslehrgang ist ab Ende Januar geplant.
Anmeldungen sind ab sofort telefonisch unter der 0271/41115 oder über die Links in unserem Flyer möglich.
Neue Corona-Regelungen in Kraft
Seit Samstag, 4. Dezember, gilt eine neue Corona Schutzverordnung in NRW. Sie ist gültig bis zum 21. Dezember und hier zu finden. Nachfolgend haben wir die für den Sport wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1. Jugendliche Schülerinnen und Schüler bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert
Grundsätzlich bringt die neue Verordnung für den eigentlichen Sportbetrieb nur eine gravierende Änderung: Jugendliche Schülerinnen und Schüler bis zum 18. Geburtstag werden immunisierten Personen gleichgestellt und können damit ohne PCR-Test am Sportbetrieb teilnehmen, auch wenn sie nicht geimpft oder genesen sind (gilt bis zum 16.01.22). Sie benötigen einen Schulnachweis. Damit ist eine Forderung des Landessportbundes NRW zur Gleichstellung von Schülerinnen und Schülern bis zu diesem Alter erfüllt worden. Wir fordern jedoch auch diese Jugendlichen auf, schnellstmöglich von den zahlreichen Impfangeboten Gebrauch zu machen.
Für ältere nicht-immunisierte Sportler*innen und für Jugendliche, die nicht mehr in der Schule sind und damit keine Schultestungen haben, gilt weiterhin ein aktueller PCR-Test als Teilnahmevoraussetzung!