Förderprogramm "Moderne Sportstätte 2022"
Programmaufruf 1:
Sportvereine können seit dem 1. Oktober 2019 Zuschüsse für die Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätte beantragen, wenn der Verein Eigentümer der Anlage ist. Auch pachtende oder mietende Vereine können Anträge stellen, wenn sie als wirtschaftliche Träger zuständig für „Dach und Fach“ sind. Das Antragsverfahren für die Vereine im Kreis Siegen-Wittgenstein ist weitgehend abgeschlossen.
Programmaufruf 2:
Mit dem Förderaufruf II sollen erstmals Sportstätten und Bewegungsräume mit bewegungsaktivierender Infrastruktur geschaffen werden. Im Mittelpunkt stehen Angebote im Freien sowohl im öffentlichen Raum als auch auf öffentlichen und privaten Sportstätten. Förderfähig ist grundsätzlich die Modernisierung, Instandsetzung, Ausstattung und Erweiterung von öffentlich zugänglichen Sportanlagen, Sportgeräten und Bewegungsräumen im Außenbereich. Besonders ist hier, dass auch Neuerrichtungen gefördert werden. Die Möglichkeiten, im Außenbereich Sportangebote für alle zu schaffen, sind umfangreich, so können Outdoor Fitness Container, Mobile Pop-up-GYM, Multifunktion wände oder auch Beachanlagen erstellt werden.