"Extrazeit für Bewegung"
Die pandemiebedingten Einschränkungen haben zu Bewegungsdefiziten bei vielen Schülerinnen und Schülern geführt. Hier kann der organisierte Sport eine wichtige Rolle einnehmen und mit geeigneten Maßnahmen bei der Kompensation dieser Defizite unterstützen.
Passend dazu hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW dem LSB NRW ein Budget von 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit sollen im Zeitraum von den Sommerferien 2021 bis zum Jahresende 2022 zusätzliche außerschulische Angebote geschaffen werden, mit denen Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden Schulformen (1. – 13. Jahrgangsstufe) sport- und bewegungsorientiert gefördert werden. Ziel ist der Ausgleich von motorischen Defiziten und die gesundheitliche und soziale Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern.
Diese sportpraktischen Maßnahmen können von Sportvereinen „vor Ort“ angeboten und durchgeführt werden, die dafür eine entsprechende Förderung beim Landessportbund beantragen.
Das bietet Chancen nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für den organisierten Sport: So können z. B. Kontakte mit Schulen, die aufgrund der Corona-Pandemie geruht haben, wieder neu belebt und intensiviert werden. Zudem können über die neuen Angebote auch Kinder und Jugendliche erreicht werden, die noch keinen Kontakt zu einem Sportverein hatten.
Kurz & Knapp:
Ein sportpraktisches Gruppenangebot im Rahmen der Extra-Zeit für Bewegung umfasst mindestens 10 TN und mindestens 6 Zeitstunden; es kann an einem Tag durchgeführt werden, aber auch auf mehrere Tage verteilt stattfinden, wobei die Mindestdauer einer Einheit 90 Minuten beträgt. Angebote können in den Ferien, an Wochenenden oder unterrichtsbegleitend – also während des laufenden Schuljahres an unterrichtsfreien Nachmittagen – stattfinden. Als außerschulische Angebote können Maßnahmen während des laufenden Schuljahres nicht in den Unterrichtsalltag eingebettet werden; sie müssen vom Schulunterricht und Ganztagsangebot abgegrenzt sein.
Das Angebot wird mit max. 500 Euro pro Tag (6 Stunden) bezuschusst. Für Angebote des organisierten Sports (Sportvereine, Mitgliedsorganisationen) besteht für die Teilnehmer*innen und Übungsleitungen Versicherungsschutz über die Sportversicherung des LSB NRW.
Die Beantragungen für Sportvereine, Bünde und Verbände läuft über das Förderportal. Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe außerhalb des organisierten Sports nutzen für die Antragsstellung bitte dieses Formular. Weitere Informationen finden Sie unten auf der Seite, in unseren FAQs sowie in der Förderrichtlinie.