AOK-Kampagne: Bewegen und deinen Verein unterstützen
Mit der Aktion "AOK-VereinsBEWEGUNG - gemeinsam durchstarten mit meinem Verein" verbindet die AOK das Wieder-Aktiv-Werden mit Bewegung und trägt zudem dazu bei, dass die regionalen Vereine eine Chance erhalten, durch das Aktivwerden ihrer Mitglieder und Anhänger kleinere oder größere Zuwendungen zu erhalten. Kurz erklärt: Mitglieder der heimischen Vereine laufen, walken oder radeln eine ausgewählte Strecke und unterstützen ihren Verein in dieser Zeit durch Zahlung einer Startgebühr finanziell. Gleichzeitig stärkt jeder Teilnehmer die eigene Gesundheit. Die Teilnahme ist für die Vereine kostenlos. Je Teilnehmerin und Teilnehmer erhält der Verein aus der Startgebühr (zehn Euro) eine Spende von sieben Euro.
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"Sight running" jetzt auch durch Siegen
Wer Bewegung sucht und sich für Baukultur interessiert sollte sich die App "Sight running NRW" anschauen. Die Architektenkammer und der Landessportbund Nordrhein-Westfalen bieten hier die Möglichkeit, Laufstrecken in verschiedenen NRW-Städten mit baukulturellen oder städtebaulichen Highlights zu verbinden. Seit neuestem ist auch Siegen mit dabei; die angebotene Strecke führt vom Hauptbahnhof am Apollo Theater vorbei, rund um den Häusling, durch die Frankfurter Straße hinauf in die Altstadt. Vom Oberen Schloss geht es wieder den Siegberg hinunter, an der Nikolaikirche und am Unteren Schloss vorbei, an den Siegtreppen entlang zum Ausgangspunkt. Weitere Informationen und die Downloadslinks gibt es unter http://www.sight-running-nrw.de/
Weitere Lockerungen ab Samstag
Die lang erwartete Aktualisierung der Coronaschutzverordnung zum 30.05.2020 liegt jetzt vor. Nachfolgend haben wir die wesentliche Punkte für den Sport- und Bäderbetrieb zusammengefasst:
- Untersagt ist nach wie vor der nicht-kontaktfreie Trainingsbetrieb in Sporthallen. Das bedeutet, dass die gleichen Einschränkungen wie bisher weiterhin gültig bleiben (kein Hallenfußball, Volleyball, Kampfsport, etc) und weiterhin unter anderem die Abstandsregelungen, Tragen von Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen etc. zu beachten sind.
- Im Freien dürfen jetzt bis zu maximal 10 Personen gemeinsam Sport ausüben - auch Kontaktsport - ohne den bisher notwendigen Mindestabstand. Das bedeutet, z.B. Fußball ist wieder möglich (aber max. "5 gegen 5"), Laufen, Leichtathletik, u.a. Nach wie vor ist der Mindestabstand aber zwischen den Gruppen einzuhalten (z.B. bei zwei Trainingsgruppen á 10 Personen).
- Wettbewerbe sind im Freien zulässig auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes
- Duschen und Umkleiden dürfen eingeschränkt wieder genutzt werden. Aber auch dort ist der Mindestabstand zu wahren. Bei den Umkleidebänken ist zwischen jedem Sportler Abstand einzuhalten. In den vereinseigenen Umkleidegebäuden stellen die Vereine diese Maßnahmen sicher.
- Hallenbäder dürfen auch wieder öffnen unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften. Erlaubt ist allerdings nur Bahnenschwimmen / Schwimmsport. ( Kein Familienbad mit Kindern)
Die vollständige und ab dem 30. Mai gültige Fassung der Coronaschutzverordnung gibt es >> hier zum Download.
Zur besseren Übersicht hat der Landessportbund die aktuelle Situation in einer Tabelle zusammengefasst.
Neues Sportabzeichen-Material ab sofort erhältlich
Die aktuellen Verordnungen der NRW-Landesregierung in Absprache mit dem Landessportbund NRW ermöglichen u.a. wieder den Sportbetrieb im Freien. Somit können ab sofort auch wieder Sportabzeichen abgenommen werden. Hierfür können die Sportabzeichen-Beauftragten und alle weiteren DSA-Prüfer im Kreis, aktuelles Sportabzeichen-Material in der Geschäftsstelle des KSB Siegen-Wittgenstein abholen oder sich diese per Post und gegen entsprechende Portokosten nach Hause schicken lassen. Bitte beachten Sie, dass bei Abholungen in den Geschäftsräumen des KSB eine telefonische Voranmeldung nötig ist, da das Betreten des Gebäudes am Bismarckplatz nach wie vor für den Publikumsverkehr gesperrt ist. Bestellen können Sie u.a. aktuelle Prüfungswegweiser, neue Prüfkarten (müssen gegen alte ausgetauscht werden), Plakate, Flyer etc...
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Nützliche Downloads für Vereine
Die Landesregierung NRW hat mit der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVo) die Möglichkeit eröffnet, unter strikten Abstands- und Hygienemaßgaben verschiedene Angebote wieder zu organisieren. Viele Vereine sind gerade bemüht, den Sportbetrieb mit Bedacht und unter Wahrung der behördlichen Vorgaben wiederaufzunehmen. Die Vorgaben der Behörden, insbesondere die jeweils gültige „CoronaSchVo NRW“ und etwaige Umsetzungsrichtlinien, sind die Vorgaben, in deren Rahmen sich die Verantwortlichen bewegen, was zur Folge hat, dass verschiedene Maßnahmen ergriffen und Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Um den Vereinen dies zu erleichtern, hat das Sportbildungswerk unterschiedliche Schilder zur Vefügung gestellt, die von den Vereinen kostenlos genutzt werden können. Außerdem haben wir als Kreissportbund Muster-Checklisten entworfen, die ebenfalls verwendet oder an den eigenen Bedarf angepasst werden können.