Übungsleiter: Jetzt Zuschuss beantragen!
Auch im Jahr 2019 stellt die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen dem Landessportbund NRW Haushaltsmittel in Höhe von 7,56 Mio. Euro zur Förderung der Übungsarbeit in den Sportvereinen zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. Darüber hinaus muss der Sportverein die Meldung der Mitgliederzahlen für das laufende Jahr vorgenommen haben (Bestandserhebung), Jugendarbeit betreiben bzw. als Seniorensportverein anerkannt sein und Übungsarbeit im Umfang von mindestens 75 Stunden im Kalenderjahr durch anerkannte Leiterinnen/Leiter anbieten.
Sporthelfer II-Lehrgang war ein voller Erfolg
Siegen, 27.02.2019. Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren nahmen vom 22. bis 24. Februar 2019 erfolgreich an der Sporthelfer II-Ausbildung im Rahmen eines Kompaktwochenendes in Wilnsdorf-Wilgersdorf teil. Die Sportjugend im Kreissportbund Siegen-Wittgenstein hatte zum ersten Mal überhaupt diesen Lehrgang für Jugendliche angeboten und konnte sich über ein großes Interesse freuen. Insgesamt 15 Jugendliche, von denen einige erst im Herbst 2018 den Gruppenhelfer I-Lehrgang absolviert hatten, waren zum Lehrgang in die CVJM-Bildungsstätte nach Wilnsdorf-Wilgersdorf gekommen. Zu denen gehörten auch eine Teilnehmerin aus Duisburg und zwei Teilnehmer mit Flüchtlingshintergrund, die ebenfalls im Herbst vergangenen Jahres schon mit von der Partie waren.
Info-Abend: Haftung im Sportverein
Die Vereine haben zunehmend Probleme, bestimmte Vorstandsämter zu besetzten, weil die Angst vorherrscht, u.U. mit dem privaten Vermögen haften zu müssen. Unsere nächste Infoveranstaltung am Donnerstag, 7. März, 17.15 bis 21 Uhr im Siegener Lyz, soll Klarheit darüber schaffen, wann wer in welchem Umfang für Schäden im Verein haftet und in welch seltenen Fällen ein Haftungsdurchgriff auf das Privatvermögen des Vorstandes zu befürchten ist. Die Teilnehmenden erhalten Grundlagenwissen zum Thema Haftung, über die Absicherung durch die Sport-Haftpflichtversicherung, sowie Informationen zu Zusatzversicherungen.
Inhalt:
- Haftung des Vereins
- Persönliche Haftung des Vorstandes
- Sport-Haftpflichtversicherung
- D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Ziele:
Die Teilnehmenden kennen die für sie relevanten Situationen und Verhaltensweisen, aus denen Haftungsansprüche gegen sie persönlich oder gegen den Verein entstehen können. Sie wissen um die Absicherung durch den Sportversicherungsvertrag und kennen Zusatzversicherungen, um sich und den Verein darüber hinaus abzusichern. Die Teilnehmenden stellen fest, dass die Risiken beherrschbar sind.
Anmeldung:
per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder direkt >> hier
"Choreografisches Gestalten" am 16. März
Der Kreissportbund Siegen-Wittgenstein veranstaltet am Samstag, 16. März, eine Übungsleiter-Fortbildung unter dem Titel „Choreografisches Gestalten“. Die Fortbildung findet von 9 bis 16 Uhr in der alten Lindenberg-Sporthalle an der Pestalozzischule statt und ist zur Verlängerung der Übungsleiter-C „sportartübergreifend“ sowie der Übungsleiter-B-Lizenz „Sport der Älteren“ anerkannt. Referentin Sonja Ising vermittelt den Teilnehmern, wie sie Tänze gestalten und praktisch umsetzen können. Dazu gehören Musikanalyse, verschiedene Gestaltungskriterien, Kreativität und die Erarbeitung einer eigenen Choreografie. Die Teilnahme kostet 60 Euro bzw. 30 Euro mit Vereinsempfehlung. Anmeldung nimmt der Kreissportbund unter Tel. 0271/41115 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! entgegen. Zur Online-Anmeldung geht es >> hier.
Bestandsdaten noch bis 28. Februar mitteilen
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Bestandsdaten-Erhebung der Sportvereine im Kreisgebiet nur noch bis zum 28. Februar möglich ist. Die Bestandserhebung ist ein zentrales Instrument des organisierten Sports. Sie ermittelt nicht nur die Zahl der Vereinsmitglieder in NRW, sondern dient der Sportentwicklung insgesamt. Außerdem ist sie Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen des Landessportbundes, wie zum Beispiel die „Förderung der Übungsarbeit“. Bei der Bestandserhebung der Sportvereine werden die Vereinsmitglieder nach Geburtsjahrgängen erfasst. Die Eingabe der Daten ist online möglich unter https://www.lsb-nrw-service.de/