Landesprogramm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“
Sporttage sind Feiertage: Finanzielle Unterstützung für Vereinsevents und Kooperationen
4.000 x 1.000€
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 26.1.2023 - Ende Juli 2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt sieben Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Mädchen und Frauen im Sport
Weitere Informationen und Beantragung: https://www.dosb.de/restart