Als Anerkennung der Arbeit sowie des Engagements von Übungsleitungen in den Sportvereinen erhalten derzeit rund 8.000 Zuschussempfänger eine finanzielle Förderung. Das direkt an die jeweiligen Vereine überwiesene Geld ist für Übungsleiter/-innen vorgesehen, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern. Der konkrete Verwendungszweck besteht in Honorarausgaben sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die durch die Fördergelder ermöglicht werden – insgesamt fließen über 7,5 Millionen Euro an die Antragsteller.

Wer in seinem Sportverein bestehende oder neue Übungsleitungen unterstützen möchte, sollte sich diesen Zuschuss sichern!

Bitte stellen Sie die Förderanträge bis zum 04.06.2020. Jeder Verein, der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung.

Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW  gestellt werden.

Ansprechpartner
Referat Förderprogramme/KJP
Tel. 0203 7381-985
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